Geregelt durch das spanische Arbeitsgesetz (Estatuto de Trabajadores) und die Tarifverträge. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sie können auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, sofern die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden innerhalb von maximal sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden. In der Regel wurden in den meisten derzeit geltenden Tarifverträgen Wochenarbeitszeiten von 35 bis 40 Stunden vereinbart. Kennen Sie Ihre Rechte, wenn es um Kündigungsfristen in Deutschland geht Die Rechtsgrundlage ist das Arbeitsverfassungsgesetz und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. In Unternehmen ohne Betriebsrat gibt es keine zusätzlichen Regelungen, solange die allgemeinen Datenschutzanforderungen erfüllt sind. Wird ein Betriebsrat gegründet, ist eine Betriebsvereinbarung erforderlich, um ein spezielles IT-basiertes Hinweisgebersystem für den anonymen Empfang vertraulicher Informationen über mögliche Beschwerden einzuführen, um Mitarbeiter zu schützen, die Bedenken wegen Unternehmensmissbrauchs äußern. Während der regelmäßigen monatlichen Konsultationen muss der Arbeitgeber dann den Betriebsrat über die Anzahl der Beschwerden und die Art der Vorwürfe informieren. Wird ein internes oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so ist der Betriebsrat unverzüglich im Voraus zu informieren. Personenbezogene Daten dürfen dem Betriebsrat nur mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter mitgeteilt werden. Arbeitnehmer können nach ihrer Entlassung die Wiedereinstellung bei den Arbeitsgerichten beantragen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, objektive geschäftsgeschäftliche Bedürfnisse und/oder disziplinarische oder andere persönliche Gründe für die Entlassung zu nennen. Eine geschützte Gruppe von Arbeitnehmern, wie z.

B. Teilzeitbeschäftigte, Betriebsräte, Behinderte usw., kann erst entlassen werden, wenn der Arbeitgeber die Genehmigung des Arbeitsgerichts oder, im Falle von behinderten Arbeitnehmern, von der Gleichbehandlungskommission erhalten hat. Arbeitsverträge haben die Beschäftigungsbedingungen. Jeder Arbeitnehmer muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Alle individuellen Rechte bleiben von einem Geschäftsverkauf unberührt; der Tarifvertrag des neuen Arbeitgebers wird jedoch den früheren ersetzen. 1.6 Inwieweit werden die Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverhandlungen vereinbart? Finden Verhandlungen in der Regel auf Unternehmens- oder Branchenebene statt? Ein Arbeitnehmer kann einen individuellen Arbeitsvertrag haben, oder wenn er Gewerkschaftsmitglied ist, wird er von einem relevanten Tarifvertrag abgedeckt. Aufwendungen für das Unternehmen: Das Unternehmen zahlt die Sozialversicherung für die Mitarbeiter (ca. 32,50% des Bruttogehalts). Es ist wichtig, dies zu berücksichtigen, wenn das Gehalt mit dem Mitarbeiter verhandelt wird. Das Gesetz sieht die Pflicht eines Arbeitgebers vor, die Arbeitsverwaltungen bei so genannten “Massenentlassungen” zu benachrichtigen, beginnend mit fünf Entlassungen innerhalb eines Monats (in Unternehmen mit 20 bis 100 Beschäftigten haben größere Unternehmen unterschiedliche Kriterien) oder wenn mehr als fünf Arbeitnehmer über 50 Jahre entlassen werden sollen.

Die Behörden müssen mindestens 30 Tage vor der Kündigung informiert werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Kopie des Arbeitsvertrags (oder der derzeit unterzeichneten Beschäftigungsbedingungen) aufzubewahren. Der Arbeitgeber muss eine “beabsichtigte Vereinbarung” einhalten, auch wenn der Arbeitnehmer sie nicht unterzeichnet hat. Die Mitarbeiter haben auf Anfrage Anspruch auf eine Kopie ihrer Vereinbarung. Kündigung: Der Arbeitnehmer muss eine Kündigungsfrist gemäß dem Tarifvertrag einräumen. Normalerweise 1 Monat für Führungskräfte/Direktoren und 15 Tage für technische Mitarbeiter. Natürlich beenden nicht nur die Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Ein Arbeitnehmer kann auch seine Beschäftigung kündigen, und wenn dies der Fall ist, sollte man bedenken, wie die Kündigungsfrist er seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.