Fazit: Finger weg vom Aufhebungsvertrag und diese “Abmahnungen wegen Krankheit” kannst du vergessen. Hallo, ich habe demnächst bei meinem Betrieb ein Gespräch und es wird wahrscheinlich auf die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hinauslaufen, welches in der Probezeit ja auch echt unkompliziert ist. Ich habe vor die Ausbildung zu beenden aufgrund familiärer Probleme(Scheidung) und dies hat mein AG auch schon bemerkt. Droht mir trotzdem eine Sperre vom Amt wenn ich eine Kündigung erbitte oder ein Aufhebungsvertrag erstellt wird aufgrund der familiären Probleme? Wäre dies ein wichtiger Grund um eine Erbittung der Kündigung zu rechtfertigen ohne Sanktion? Der Rechtsanwalt hat Deiner Chefin geraten, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu schließen, weil Deine Krankheit weder ein Grund zur Abmahnung noch zur Kündigung ist. Il est souvent convenu, lors de la signature d’un Aufhebungsvertrag, du versement d’indemnités de licenciement Abfindung (les indemnités de licenciement ne sont pas obligatoires en Allemagne cf. Indemnités de licenciement). Die Einigung auf einen Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, um eine Kündigung zu umgehen. Das kann für beide Parteien vorteilhaft sein. Das Unternehmen spart sich so einen eventuell teuren Kündigungsschutzprozess und für den Mitarbeiter kann, wenn er gute Argumente auf seiner Seite weiß, einiges dabei herausspringen: Die Mitnahme der Handynummer, die Überlassung des Dienstwagens, ein stattlicher Geldbetrag – die Liste der Möglichkeiten ist lang.
Denn: “Hat der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag erst mal unterschrieben, kann er diesen nur ausnahmsweise im Nachhinein anfechten”, sagt Krebühl. Die Erfolgsaussichten sind aber regelmäßig nicht besonders rosig: “Anders als im Kündigungsschutzverfahren, in dem der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, trägt bei einer Anfechtung der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Arbeitgeber arglistig getäuscht oder widerrechtlich bedroht wurde und er nur deshalb den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.” Beide Seiten müssen auch daran denken, den Vertrag schriftlich festzuhalten, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ob nun durch Kündigungserklärung oder Aufhebungsvertrag – nur wirksam ist, wenn sie schriftlich vorgenommen wird. Ich mache eine Ausbildung zur MFA und bin im 1. Lehrejahr , meine Praxis war wirklich schrecklich (Mobbing bis sexuelle Belästigung) habe jetzt eine neue Praxis gefunden und dort auch schon meinen Vertrag unterschrieben da ich wusste das mein Chef einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würde habe ich mit Einhaltung der 4 wöchigen Frist gekündigt (sozusagen im Sinne von Berufsaufgabe) . Meine Hallo, also ich bin im dritten Lehrjahr meiner Ausbildung und bin schon zur Prüfung angemeldet. Aus persönlichen Gründen möchte ich einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Ich habe vor mit meiner Chefin zu reden, nur wollte ich jetzt wissen wie das so läuft ob sie da irgendwas machen kann so wie nein sagen ? Und wenn sie nein sagen kann ob ich dann einfach keine Kündigung abgeben kann aber dafür die Kündigungsfrist einhalte.. obwohl ich so schnell wie möglich weg möchte! Bei normalen Arbeitnehmern ist das ja so, dass sie eine Abfindung bekommen und beim Arbeitsamt gesperrt sind so 12 Wochen.. und das sie halt auch , wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, quasi ab sofort kündigen können? Ist das bei mir auch so als Auszubildende oder Herrchen da andere Gesetze ? Ich hab ein kleines Problem und zwar fange ich diesen Jahr eine Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangstellte, ich habe bereits einen Ausbildungsplatz doch ich möchte ab nächsten Jahr ab September die Praxis wechseln.