Ein IJFD-Praktikum kann überall auf der Welt absolviert werden, sofern das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für das betreffende Land herausgegeben hat oder es keine anderen Sicherheitsbedenken gibt. Angebote im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) stehen auch Menschen aus anderen Ländern offen. Wer nicht in einem EU-Land lebt, braucht ein Visum, das ihn zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Es gibt keine Altersgrenze. Interessierte finden offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt und bewerben sich bei der jeweiligen Einrichtung. Beim Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie: In der Regel stehen die Freiwilligendienste allen Jugendlichen offen, die ihre Ganztagsschule abgeschlossen haben und zu Beginn des Dienstes mindestens 16 Jahre alt, aber nicht älter als 26 Jahre sind. Anders verhält es sich mit dem Bundesfreiwilligendienst, der allen Altersgruppen offen steht. Der auf dieser Seite dokumentierte Bewerbungsprozess ist eine Anleitung. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Programmunterstützungsschreiben (PAL) (PDF – 184 KB). Da die DFFD mit dem französischen “Service civique” sowie dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) in Verbindung steht, müssen Organisationen, die Praktika anbieten, von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Auf französischer Seite müssen Organisationen von der französischen Agence du Service Civique anerkannt werden. Auf deutscher Seite sind die Organisationen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) akkreditiert.
Auch die Arbeitsorte in Frankreich müssen baFzA-Akkreditierung erhalten. . Organisationen, die Praktika anbieten, müssen einen Bericht erstellen und ihn den für sie zuständigen Ämtern vorlegen. Freiwillige, die in Deutschland unter der Süd-Nord-Komponente von weltwärts arbeiten, sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Formal werden sie als Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) eingestuft. Die ankommenden Freiwilligen sind durch folgende Arten der Sozialversicherung abgedeckt: gesetzliche Sozialversicherung, Unfallversicherung, Deckung durch eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft], Berufshaftpflichtversicherung und Privathaftpflicht (Privathaftpflicht) und Unfallversicherung (Unfallversicherung). In einigen Ländern kann es für Antragsteller erforderlich sein, für die Reise- und Rückreise einen Nachweis über die Reisekrankenversicherung vorzulegen. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden von der Gastorganisation oder dem Arbeitsort der Freiwilligen entrichtet. Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst (DFFD) wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) angeboten. Es begann 2007 als Pilotprojekt, als DFJW von den Regierungen Frankreichs und Deutschlands mit der Gründung eines deutsch-französischen Freiwilligendienstes beauftragt wurde. Die DFFD richtet sich an Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren, unabhängig von ihrem Bildungs- und Sozialhintergrund. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung eines Freiwilligendienstes Ihren Wohnsitz ändert und Sie ein neues Visum bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen müssen, wenn Sie bereits ein Au-pair in Deutschland sind.
Einige Ausländerbehörden verzichten auf die Ein- und Ausreise der Freiwilligen, indem sie einen Freiwilligendienstvertrag und einen Nachweis über die sichere Finanzierung des weiteren Aufenthalts in Deutschland vorlegen und ein entsprechendes Visum ausstellen. Leider liegt dieses Verfahren im Ermessen der Behörde. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie Deutschland verlassen und dann bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland ein Visum für einen Freiwilligendienst beantragen müssen.